AGB

Feuerstelle8 Braunlager Str. 3, 38875 Elend Allgemeine Geschäftsbedingung für Leistungen von der: Feuerstelle8 , Inhaber M.Mund. 1. Der Vertrag kommt durch die verbindliche Reservierungsbestätigung von der Feuerstelle8 mit dem Gast zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten für sämtliche Leistungen von der Feuerstelle8, insbesondere für die Überlassung des Ferienhaus Braunlager Str. 3, 38875 Elend. Die Feuerstelle8 kann vom Gast eine Vorauszahlung von 100% verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung ist ohne schriftliche Zustimmung des Inhabers von der Feuerstelle8 nicht erlaubt. Bei längeren Aufenthalten / Übernachtungen behalten wir uns vor, einen Abschlag zu fordern. 2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste bzw. der verbindlichen Reservierungsbestätigung. 3. Bei abgeschlossenem Mietvertrag für das Ferienhaus , bei dem der Gast einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann ( Reservierung), erlischt das Rücktrittsrecht auch für den Gast, wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber von de Feuerstelle8 erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens drei Wochen vor Beginn der Leistungserbringung ( schriftlich bei der Feuerstelle8 eingehend ) erklärt werden. 4. Für gebuchte Leistungen bzw. das angemietete Ferienhaus ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Gast storniert wird oder der Gast nicht erscheint (§552 BGB). Bis 14 Tage vor Anreise können Gäste kostenfrei stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 14 Tagen vor der Anreise einen Betrag von 80% des Gesamtpreises. Nichtanreisen werden mit dem Gesamtpreis der Buchung berechnet. (Jeder Gast hat die Möglichkeit, vorsorglich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.) 5. Das gebuchte Ferienhaus steht den Gästen ab 15:30Uhr zur Verfügung, es muss am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. 6. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist für beide Seiten Elend bzw.  Feuerstelle8. Es gilt deutsches Recht. 7. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich, dieser Geschäftsbedingung – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch wirksame ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nachkommen. Elend, September 2020